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Rechtsanwälte Fritz: Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Troisdorf

Rechtsanwälte Fritz:
Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Troisdorf

Geht die Ehe in die Brüche, stellt das alle Beteiligten vor eine große Herausforderung. Das gemeinsame aufgebaute Leben liegt in Trümmern und es müssen verschiedene Fragen geklärt werden. Sind Kinder vorhanden, ist neben dem Scheidungsprozess auch das Sorgerecht zu beachten.

Befinden Sie sich gerade in einer Situation, in der die Scheidung unausweichlich ist? Brauchen Sie rechtliche Unterstützung bei Ihrem Ehevertrag? Soll das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder geregelt werden?

Dann sollten wir zusammenarbeiten. Seit 1997 arbeite ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Troisdorf und kann auf eine langjährige Berufserfahrung und fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Familienrechts zurückblicken.

Ich berate Sie in folgenden Belangen rund um das Thema Familienrecht

  • Unterhalt
  • Scheidung
  • Sorgerecht
  • Eheverträge
  • und vieles mehr

Unterhalt

Der Unterhalt richtet sich einerseits an gemeinsame Kinder und an den ehemaligen Partner.

Soll an den ehemaligen Ehepartner Unterhalt gezahlt werden, ist die Bedürftigkeit des Partners die Voraussetzung.
Auf der anderen Seite muss der zahlende Partner in der Lage sein, diese Leistung zu erbringen. Unterhaltszahlungen an den Ehepartner dürfen nicht seine Existenz bedrohen.


Um diesen Unterhalt geltend zu machen, ist ein sehr schnelles Handeln erforderlich, da die Unterhaltszahlung erst dann wirksam ist, wenn die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert worden ist.

Der Kindesunterhalt richtet sich an gemeinsame Kinder und wird von beiden Elternteilen erbracht.


Der Barunterhalt wird von der Partei erbracht, bei dem die Kinder nicht wohnen und dauerhaft betreut werden. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt diese Verpflichtung zum Unterhalt durch die Erziehung, Betreuung und die Pflege der Kinder.

Bei volljährigen Kindern schulden beide Elternteile anteilig den Kindesunterhalt. Die Höhe des Kindesunterhaltes ist abhängig von dem Einkommen des Elternteiles, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt. Kommt dieser Elternteil seiner Verpflichtung nicht nach oder kann die Unterhaltszahlungen nicht aufbringen, wird vom Jugendamt der Unterhaltsvorschuss gewährt. Auch hier ist ein unmittelbares Handeln erforderlich, da der Unterhaltsvorschuss maximal einen Monat rückwirkend gewährt werden kann.

Scheidung

Der Scheidungsprozess beinhaltet folgende Fragestellungen:

  • Wie wird der Unterhalt geregelt?
  • Wie schaut es mit dem Sorgerecht aus? Von wem soll das Sorgerecht ausgeübt werden?
  • Wie wird der Umgang geregelt?
  • Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
  • Wer verbleibt in der ehelichen Wohnung, im Haus und wer zieht aus?


Sind sich die Parteien bei diesen Fragen einig, ist lediglich ein Anwalt erforderlich. Anders schaut es hingegen aus, wenn es sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung handelt.
In diesem Fall müssen sich beide Ehepartner von einem eigenen Anwalt für Familienrecht vertreten lassen.


In diesem Fall stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Troisdorf zur jederzeit zur Verfügung.

Sorgerecht

Sind Personen sorgeberechtigt, können sie wichtige Entscheidungen über kindliche Belange treffen und andererseits negative Folgen von ihnen abhalten. Einerseits fällt die Erziehung und Beaufsichtigung der Kinder in diesen Bereich, auf der anderen Seite aber auch die Vermögensverwaltung. Hinzu kommt, dass sorgeberechtigte Personen das Kind in allen Lebensbereichen vertreten (gerichtlich und außergerichtlich).

Bei verheirateten Paaren üben beide Elternteile das Sorgerecht aus, dieses geht auch durch eine Trennung oder eine Scheidung nicht verloren. Trennen sich die Elternteile nicht einvernehmlich, ist gerade das Sorgerecht eine große Herausforderung.

Wenn beide Elternteile nach einer Scheidung bzw. Trennung nicht in der Lage sind, die Sorge des Kindes gemeinsam auszuführen, kann auch eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil in Betracht kommen.


 Um zu einer Entscheidung zu kommen, werden vom Gericht zahlreiche Kriterien in die Überlegungen miteinbezogen.
Zu diesen Kriterien zählen beispielsweise die Bindung des Kindes zu den Elternteilen oder das soziale Umfeld.
Bei all diesen Überlegungen steht das Kindeswohl an erster Stelle.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wiederum bildet einen Teilbereich aus und entscheidet darüber, bei welchem Elternteil das Kind nach der Trennung leben soll.

Wichtig hierbei ist auch noch das Umgangsrecht zu beachten, denn dieses regelt den Umgang mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt. Auch das Umgangsrecht zu Großeltern kann in diesem Rahmen geregelt werden.

Ehevertrag

Viele Ehepaare entscheiden sich heute dazu, einen Ehevertrag aufzusetzen, um sich in verschiedensten Belangen für die Zukunft abzusichern. Das hat den Vorteil, dass wenn doch einmal eine Scheidung in Betracht kommt, keine großen Herausforderungen und böse Überraschungen auf die Beteiligten zukommen. Ein Ehevertrag wird grundsätzlich dann aufgesetzt, wenn die Beziehung stabil und intakt ist. Das ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn eine Partei eine Immobilie mit in die Ehe bringt und nach der Scheidung keine Nachteile davontragen möchte.


Sie benötigen Hilfe bei Ihrem Ehevertrag? Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Troisdorf unterstütze ich Sie mit meiner Fachkenntnis auf professionelle Art und Weise.

Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder über das Kontaktformular.

Befinden Sie sich gerade selber in einer familienrechtlichen Angelegenheit, bei der Sie Unterstützung von einem Experten benötigen? Benötigen Sie einen verlässlichen Partner, der Sie auf dem Weg in die Scheidung professionell unterstützt?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Troisdorf stehe ich Ihnen gerne in Konfliktsituationen zur Seite und wir finden eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen. Dabei verfolge ich stets das Ziel, den sichersten und zudem kostengünstigsten Weg zu beschreiten.

Ich freue mich, Sie schon bald in Ihrem persönlichen Anliegen beraten zu dürfen!
Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin unter 02241 / 84 85 68 05


Rechtsanwälte Fritz